Gemeinsame Pressemitteilung von BMG und BMAS Berlin
"Nach dieser Klarstellung erwarten wir, dass die Rehabilitationsträger - Sozialhilfe, Jugendhilfe und Krankenkassen - besser als bisher bei den Leistungen zur Frühförderung zusammenarbeiten", so Franz-Josef Lersch-Mense, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit ergänzte: "Es kann nicht sein, dass behinderte Kinder und ihre Eltern notwendige Leistungen der Frühförderung nicht erhalten, weil die Rehabilitationsträger und Leistungsanbieter sich nicht einigen können".
Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder benötigen vielfach eine Kombination aus medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen. Diese Leistung unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes bezeichnet man als "Komplexleistung Frühförderung" Sie wird durch Interdisziplinäre Frühförderstellen oder Sozialpädiatrische Zentren erbracht.
Aus Sicht der Bundesregierung sind die rechtlichen Grundlagen für die Frühförderung ausreichend. Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX im Jahr 2001 und der Frühförderungsverordnung aus dem Jahr 2003 hat der Gesetzgeber dafür die Grundlage geschaffen.
Allerdings verlief die praktische Umsetzung der Frühförderung bislang nicht flächendeckend reibungslos. Hindernisse waren Abstimmungsprobleme vor Ort zwischen den Rehabilitationsträgern untereinander sowie zwischen den Rehabilitationsträgern und den Anbietern. Auch führten immer wieder Fragen zum Inhalt der Komplexleistung Frühförderung, zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Eltern, zu mobilen Hilfen und zur Kostenteilung der Rehaträger zu einer unbefriedigenden Unterstützung von Eltern und Kindern.
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
Internet http://www.bmg.bund.de
E-Mail pressestelle [at] bmg.bund.de
Wenn Sie uns schreiben wollen:
info [at] bmg.bund.de
Informationen zu allen Themen der Gesundheitsreform finden Sie hier:
http://www.die-gesundheitsreform.de
Redaktion: redaktionsbuero [at] die-gesundheitsreform.de
Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie hier:
http://www.die-gesundheitskarte.de
Redaktion: redaktionsbuero [at] die-gesundheitskarte.de
Informationen zur Kampagne "Bewegung und Gesundheit" finden Sie hier:
http://www.die-praevention.de
Redaktion: info [at] die-praevention.de
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von
Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
(Festpreis 14 Ct/Min, abweichende Preise a. d. Mobilfunknetzen möglich.)
unter folgenden Telefonnummern:
018 05 - 99 66-01
Fragen zum Krankenversicherungsschutz für Alle
018 05 - 99 66-02
Fragen zur Krankenversicherung
018 05 - 99 66-03
Fragen zur Pflegeversicherung
018 05 - 99 66-09
Fragen zur gesundheitlichen Prävention
01805 - 9966-06
Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon
01805 - 9966-07
Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service
Schreibtelefon
Forum "Gesundes Nordrhein-Westfalen"
Galeria Vital® Gesundheits- und Marketingredaktion